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Einleitung - Auslands-BAföG


Einleitung

Ihr wollt ein Semester in Australien, den USA oder Spanien studieren und wisst nicht, ob und wie ihr für diese Zeit im Ausland BAföG beziehen könnt? Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte aufgeführt, die für eure Planung von Bedeutung sein könnten.

Voraussetzungen

Es gibt verschiedene Dinge zu beachten, bevor ihr genau Bescheid wisst, was euch zusteht beim Auslands-BAföG. Hier erstmal einige grundlegende Voraussetzungen:

1. Ausbildung innerhalb der EU
Innerhalb der EU und in der Schweiz kann eure Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses von Anfang an gefördert werden.

2. Unabhängigkeit von inländischer Ausbildungsphase
Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kann man für die Dauer des jeweiligen Auslandsaufenthalts gefördert werden.

3. Anrechenbarkeit auf Inlandsausbildung
Generell wird die Auslandsausbildung außerhalb der EU oder der Schweiz höchstens ein Jahr lang bzw. bei besonderen Gründen bis zu zweieinhalb Jahre gefördert. Dabei müssen eure Studienleistungen im Ausland zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Der Mindestzeitraum, den ihr für einen Aufenthalt im Ausland einplanen solltet, beträgt sechs Monate bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen.


Sprachliche Voraussetzungen

Eine weitere wichtige Voraussetzung, die ihr für euren Auslandsaufenthalt mitbringen solltet, ist eine gute Beherrschung der Landessprache eures Ziellandes. Den Nachweis hierzu könnt ihr durch die Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses erbringen. Dabei sollte das Zeugnis den Hinweis „Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung“ enthalten. Ausstellen kann euch ein solches Zeugnis beispielsweise euer Professor oder die von euch besuchte Berufsfachschule, mehr dazu im neuen BAföG- Gesetz §49 Abs. 3, für diejenigen, die es genau wissen wollen. Dieses Zeugnis wird allerdings nicht ausreichen, wenn ihr den für das betreffende Land vorausgesetzten Sprachtest nicht besteht, in englischsprachigen Ländern ist das z.B. der Toefl-Test, den ihr aber mit der entsprechenden Vorbereitung auch meistern solltet. Wir haben hier einige Umstände aufgeführt, unter denen ihr von einem solchen Test verschont bleiben könnt:

1. Ihr habt schon mindestens ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land mit gleicher Landes- und Unterrichtssprache wie am Studienort eures gewünschten Landes besucht.

2. Eure Hochschulreife habt ihr an einem Doppel- oder Fremdsprachigen Gymnasium erworben, an dem in derselben Sprache wie im gewünschten Gastland unterrichtet wird.

3. Wenn ihr die Landes- und Unterrichtssprache schon über eine Dauer von sechs Jahren an einer Schule betrieben habt, oder wenn ihr an einem Stipendien- bzw. Austauschprogramm teilnehmt.




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Links:
Informationen zur Förderung durch BAföG beim Abitur nachholen