Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 465 Euro monatlich sowie einer zusätzlichen Reisekostenzulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Beim Auslands-BAföG handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:"
| - | Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden. |
| - | Wenn du das Abitur nach zwölf Schuljahren ablegst, kann ein High School Besuch ab der zehnten Jahrgangsstufe gefördert werden. |
| - | Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen. |
| - | Wenn du das Abitur nach 13 Schuljahren ablegst, kann ein High School Besuch ab der elften Jahrgangsstufe gefördert werden. |
| - | Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten. |
| - | Neuerung laut 23. BAföG-Änderungsgesetz vom 27. Oktober 2010: Schülerinnen und Schüler an Gymnasium und anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe müssen nicht mehr nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt auf die Inlandsschulbildung anrechenbar ist. Sprich: Auch wenn das Austauschjahr eingeschoben wird, ist eine Förderung über Auslands-BAföG möglich!" |