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erstellt am: 08.08.2007 Thema: 22 BafÖg-Novelle- keine Angaben zur besonderen Förderlichkeit des auß
Autor: Magdalena Hallo zusammen, wie ich nun heute festgestellt habe tritt das neue BafÖgänderungsgesetz, nicht wie geplant WS07/08, sondern wahrscheinlich erst WS08/09 in Kraft. Damit sirbt auch fast schon meine Hoffnung auf Auslandsbafög, da ich mir, wie wahrscheinlich schon so einige, die ein Praktikum im außereuropäischen Ausland im Sinn haben, nicht vorstellen kann eine besondere Förderlichkeit nachweisen zu können. Die Sache ist aber die, dass mein Praktikum erst zum WS08/09 beginnen soll, also erst dann anfängt, wenn keine Begründung für die besondere Förderlichkeit gegeben werden muss. Hab ich denn nun irgendeine Chance nach dem neuen Gesetz an Bafög zu kommen, weil das Praktikum auch in diesen Zeitraum fällt? Hat sich schon jemand intensiver mit dem neuen Gesetz beschäftigt und weiß näheres über den aktuellen Stand? Es wäre mir und wahrscheinlich vielen anderen eine große Hilfe näheres zu erfahren. |
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