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erstellt am: 22.03.2004 Thema: Verlaengerung der Foerderungshoechstdauer
Autor: Martinus Hi! Ich bin im Moment im 9. Studien- aber noch im 8. Fachsemester, denn ich habe ein halbes Jahr in Italien Psychologie studiert mit dem Erasmusprogramm. Jetzt werde ich mit dem Leonardoprogramm noch ein halbes Jahr mein Pflichtpraktikum in Italien ableisten. Das wäre mein 10. Studiensemester. Während diesem werde ich, weil nach Beendigung der Förderungshöchstdauer, ja eigentlich nicht mehr gefördert. Aus §5a BaföG folgt aber, dass ich dieses Auslandsjahr nicht angerechnet bekomme. Das Auslandsbafögamt in Berlin sagt mir nun, sie verlängern nicht mehr automatisch die Förderungshöchstdauer um das Jahr im Ausland. Könnt Ihr mir bitte sagen, an wen ich mich wenden kann, um diese Verlängerung mit Begründung des Auslandsaufenthaltes bewilligt zu bekommen?! Vielen Dank, Euer Martinus |
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