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erstellt am: 22.03.2004
Thema: Verlaengerung der Foerderungshoechstdauer

Autor: Martinus

Hi! Ich bin im Moment im 9. Studien- aber noch im 8. Fachsemester, denn ich habe ein halbes Jahr in Italien Psychologie studiert mit dem Erasmusprogramm.
Jetzt werde ich mit dem Leonardoprogramm noch ein halbes Jahr mein Pflichtpraktikum in Italien ableisten. Das wäre mein 10. Studiensemester. Während diesem werde ich, weil nach Beendigung der Förderungshöchstdauer, ja eigentlich nicht mehr gefördert.
Aus §5a BaföG folgt aber, dass ich dieses Auslandsjahr nicht angerechnet bekomme. Das Auslandsbafögamt in Berlin sagt mir nun, sie verlängern nicht mehr automatisch die Förderungshöchstdauer um das Jahr im Ausland.

Könnt Ihr mir bitte sagen, an wen ich mich wenden kann, um diese Verlängerung mit Begründung des Auslandsaufenthaltes bewilligt zu bekommen?!

Vielen Dank,
Euer Martinus

von: Anonym geantwortet am: 25.01.2006
Verlaengerung der Foerderungshoechstdauer 2
Ich habe das gleiche Problem kannst du mich kontaktieren und mir sagen was daraus geworden ist.

Danke
von: Martinus geantwortet am: 25.01.2006
Verlaengerung der Foerderungshoechstdauer
Hi Samil!
Tja, ich bin damals "durch alle Instanzen" gegangen und habe mir die entsprechenden Paragraphen schicken lassen.

Resultat: Es macht zwar keinen Sinn, aber dennoch wird Deine Förderungshöchstdauer erst NACH Deiner Rückkehr angepasst.

Die Moral von der Geschicht: Gehe zu spät ins Ausland nicht!

Als ich wieder zurück war habe ich dann noch ein Semester Förderung bekommen, so wie es sein soll. Aber das zweite Auslandssemester haben sie mir nicht fördern wollen.
=> Man gehe also spätestens zwei Semester vor Ende der Förderungshöchstdauer ins Ausland.

Wieviel Sinn das macht ist scheinbar irrelevant es ist einfach so, dass die Vorschriften so ausgelegt werden, dass die zwei Semester erst NACH der Rückkehr abgezogen werden. Es steht nicht explizit so drin, d.h. Du kannst gerne eine Petition an die Bundesbildungsministerin schicken (ich habe das damals dann doch nicht gemacht, man hat ja auch noch was anderes zu tun) aber es ist die angewandte Praxis und Du hast wenig Möglichkeiten ansonsten dagegen vorzugehen.

Es gibt einen Trick unter Umständen: Wenn Du einer Hochschule studierst, wo die Regelstudienzeit geringer ist als an einer anderen bzgl. Deines Fachbereiches, so kannst Du Dich an die andere Ummelden und bekommst dann durch die Längere Förderungshöchstdauer noch ein Semester länger BAfög und auch Auslandsbafög. Aber auch das habe ich nicht gemacht. War mir dann doch zu viel Aufwand.

Also Viel Erfolg, und falls Du noch Fragen hast...

LG, Martinus



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