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erstellt am: 27.02.2011 Thema: Beweilligungszeitraum
Autor: David Moinmoin, hab da mal zwei kleine Frage. Also, ich will für ein Jahr nach Japan. Das eigentliche Programm, an dem ich teilnehmen werde, beginnt Anfang Oktober, jedoch fordert die ausländische Uni, dass ich schon Mitte September da eintrudel. Da finden dann auch Orientierungsveranstaltungen statt, etc. Frage ist jetzt: Welchen Bewilligungszeitraum für das Auslandsbafög gebe ich an? Ab September oder Oktober? Zweite Frage: Trage ich in den Antragsformularen bei "Ausbildungsstätte" meine Gastuni ein oder die Heimuni? Schöne Grüße David |
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