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erstellt am: 08.05.2010 Thema: BITTE, BITTE HELFT MIR!!
Autor: Inna HI, ich studiere im 3. Semester Communication and Media Management an der Business and Information Technology School in Iserlohn. Das nächste Semester ist ein Pflicht-Auslandssemester, welches ich in St. Petersburg verbringen will. Dazu benötige ich aber unbedingt das Auslandsbafög, welches mir aber im Moment von einer zuständigen Sachbearbeiterin des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau (das für St. Petersburg zuständige Amt) verwehrt wird. Ich habe den Antrag zwar noch nicht abgeschickt, aber auf meine Anfrage, ob mein Auslandssemester förderungsfähig ist oder nicht, schrieb sie mir „Ein Studium von 3 Monaten wird jedoch definitiv nicht als Semester gewertet“. Mein Auslandssemester beginnt am 10.09.2010 und endet am 07.12.2010 (einschl. Klausurphase). Danach erstreckt sich die Vorlesungsfreie Zeit bis zum 15.02.2011. Die Universitäten haben keinerlei Abkommen oder Kooperationen miteinander, weswegen wohl auch die 12-Wochen-Regel nicht angewendet werden kann. Zählt die Zeit vom 10.09.2010 bis zum 15.02.2011 nicht als Semester? Ich kenne keine Uni, die 6 Monate reines Studium durchzieht!!! Außerdem: Ist ein Pflicht-Auslandssemester nicht generell förderungsfähig? Ich meine, das muss doch irgendwie gewährleistet sein…sonst könnten ja nur die wenigsten ins Ausland! Meine zentrale Frage lautet also: Kann ich es irgendwie hinbekommen, dass mir das Auslandsbafög gezahlt wird? Oder bin ich falsch informiert? Ich bin sonst in jedem Punkt förderungsfähig (ich bekomme Inlandsbafög) außer, dass meine Vorlesungszeit nur in etwa 3 Monate beträgt. Aber das ist bei all meinen Freunden so. Dann würde ja gar keiner was bekommen..das kann es doch nicht sein.BITTEEE HELFT MIR!!!!! Vielen Dank für die schnelle Antwort. Inna Voth |
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