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erstellt am: 25.01.2006 Thema: Gutachten zur Förderlichkeit für Auslands-BAföG
Autor: Julia Hallo allerseits! Ich habe jede Menge Fragen... zunächst mal die Situation: ich studiere im Moment im 4. Semester und würde gerne ab Juli ein Semester in Australien studieren. Ich habe vom Amt für Auslands-BAföG die Aufforderung bekommen ein Gutachten eines Dozenten vorzulegen, das die Förderlichkeit des Auslandssemester bestätigt. Das war zum Glück kein großes Problem - theoretisch zumindest! Allerdings will der Dozent natürlich wissen, wie das im Weiteren abläuft, weil er damit auch noch keine Erfahrungen hat. Was sollte denn auf jeden Fall in das Gutachten rein? Ist es wichtig anzugeben, wieviele und welche Scheine genau angerechnet werden können, oder reicht es anzugeben, dass "ein Teil" angerechnet werden kann? Muss ich die angerechneten Scheine nach meiner Rückkehr nach Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Amt für Auslands-BAföG vorgelegt haben? Oder will das Amt die sowieso nicht sehen? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!! |
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