|
||||||
erstellt am: 25.03.2005 Thema: Gutachterliche Stellungnahme
Autor: Marcel Hallo, wie ist das mit der gutachterlichen Stellungnahme? Ist diese immer erforderlich? Ich habe nämlich von meinen zuständigen an der Uni nen Schreiben bekommen, in dem es heißt 'Herr X wird sein Studium von Juli-November im Ausland fortsetzen. Seine dort erbrachten Studienleistungen können auf das Studium im Inland angerechnet werden' Auf meine nachfrage hin beim Bafög Amt, ob zusätzlich die gutachterliche Stellungnahme notwendig ist, hieß es nur 'die gutachterliche Stellungnahme ist nur nach besonderer Aufforderung des Bafög Amtes einzuholen' (haha) ich deute das erstmal als nein, würde mich aber nicht wundern, wenn diese Aufforderung noch kommt... |
||||||
|
||||||
|
||||||