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erstellt am: 17.12.2008 Thema: Hauptwohnsitz im Ausland
Autor: Alexander Hallo! Ich habe ein kleines problem. Auslandsbafög bekommt man nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Ich habe aber meinen Hauptwohnsitz in Frankreich. Mein Antrag wurde also abgelehnt. Diese Regelung ist aber Europarechtswidrig, weil es einen in der Bewegungsfreihiet innerhalb der EU einschränkt. Vilemher wird man dadurch benachteiligt, wenn man diese Bewegungsfreiheit ausnutzt die für jeden EU Bürger gewährleistet werden soll. Kann man vielleicht den hauptwohnsitz bei Bekannten in Deutschland angeben oder droht dann Ärger? Vielen Dank im vorau s für hilfreicht Hinweise |
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