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erstellt am: 16.10.2007 Thema: Nachweis für den Versuch um Erlass von Studiengebühren
Autor: Fabian Hallo, ich stehe vor 2 Auslandssemestern und muss einige Unterlagen dem Bafoeg-Amt zur Verfuegung stellen. Bei der Uni im Ausland habe ich mich bereits telefonisch nach Moeglichkeiten zum Erlass von Tuition Fees erkundigt und leider erfahren, dass dies prinzipiell nicht moeglich sei. Wie detailliert muss ich dies nun nachweisen? Reicht wirklich ein einfaches Schreiben der Auslands-Uni nach dem Motto "In regard to your inquiry [...] we have to inform you that a waiver can not be obtained"? Oder kann man Gefahr laufen auf den Gebuehren sitzen zu bleiben nur weil man nicht einwandfrei seine Bemuehungen dokumentiert hat? Vielen Dank fuer jede Hilfe, Fabian |
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