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erstellt am: 02.04.2005 Thema: Nur Anrechenbarkeit oder prakt Durchführung?
Autor: And! Schönen Tach, beim Durchlesen der Auslandsbafög-Bedingungen bin ich auf ne Stelle gestoßen, die besagt, dass im Ausland abgelegte Kurse zumindest teilweise anrechenbar sein müssen hierzulande. Das wär nicht das Problem, nur steht ebenso, dass erwartet wird, dass benanntes Studium in germany beendet wird. Nach meinen bisherigen Überlegungen würde ich wohl gern die Abchlüsse im Ausland machen, die 2 Semester Förderung aber beantragen. Spräche da was gegen (bzgl obiger "einschränkung")? Zudem wüsst ich gern, ob eine Bewerbung für 2 Länder möglich wäre. Natürlich tut sowas eigtl nicht not, nur bin ich in der Situation, dass in einem der Länder (mein Favorit) nur eine Uni zur Wahl steht.... somit würde ich mich gern noch in einem dem anderen Land recht nahegelegenen Ort bewerben (Neuseeland - Australien) Würd mich freuen, wenn da jmd was zu sagen kann |
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