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erstellt am: 31.10.2008 Thema: Studiengebühren
Autor: Peter Kluus Hallo, es werden ja Studiengebühren bis zu einem Satz von 4600€ übernommen. Meine Frage ist, ob das allgemein gilt oder nur für die jenigen, die den Höchstsatz an Bafög bekommen. Vielen Dank für die Hilfe! |
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