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erstellt am: 26.02.2006 Thema: "Vorstrecken" - Rückzahlung
Autor: Norbert Hallo, ich hörte ja bereits, dass man Studiengebühren und Flugkosten zunächst vorstrecken müsse. So weit, so gut. Kann man denn vorher irgendeine Garantie erhalten, ob überhaupt gefördert wird ? Zweite Frage wäre, ob ich auch im 10. Semester das noch machen, obwohl ich dann schon 2 meiner 3 Fächer abgeschlossen haben werde. Und zu guter letzt wüsste ich gerne, ob es zwingend notwendig ist für die Rückzahlung der Reisekosten das eigene Ticket einzureichen oder ob eine Bestätigung des Reisebüros reichen würde. Besten Dank, wenn einer Rat weiß... |
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