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erstellt am: 20.07.2010
Thema: Auslandsbafoeg berechtigt ?

Autor: Friederike

Am 1. September fange ich mit meinem Studium International Relations and Organizations auf Englsich in Groningen, den Niederlanden an. Gerne wuerde ich Auslands-BafOEG bekommen. Jedoch habe ich gelesen, dass ich Hollaendisch Kenntnisse aufweisen muss. Ich habe jedoch noch keine Kenntnisse der Hollaendischen Sprache. Da ich zur Zeit mein FSJ in der Dominikanischen Republik absolviere und erst am 31. August nach Deutschland reise um direkt am naechsten Tag mit dem Studium in den Niederlanden anzufangen, kann ich auch leider davor keinen Hollaendischkurs machen. Bis wann muss ich die Hollaendisch Kenntnisse aufweisen?
Vielen Dank.



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