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erstellt am: 15.12.2008
Thema: muß man die wartezeiten auf auslandsbafög akzeptieren?

Autor: m.lennartz


Dieses Schreiben habe ich soeben
an das Bundeministerium geschickt, vielleicht schließt sich jemand an?


Guten Tag,

dass zum Jahresbeginn eingeführte Auslandsbafög ist eine erfreuliche Sache, und ein jeder der dies jetzt nutzen kann ist hoch erfreut,...
zunächst,...
bis er sich dann vergegenwärtigt hat mit einer wie langen Bearbeitungszeit er rechnen muß.
Mindestens sechs Monate (und bitte nicht unnötig telefonisch nachfragen), es arbeiten sozusagen zwei Ameisen in einem Heuhaufen von Fussballplatzgröße!!!
Wenn man dann, wie in meinem Fall nach den besagten sechs Monaten die erfreuliche Nachzahlung bekommt, heißt es nur
kurz :" Freude!!!" ,... denn abzüglich der aufgestauten Aussenstände muß man nun für weitere Monate vorsorgen, da der Folgeantrag ungefähr genausolange bearbeitet wird...
und wie ist es wohl mit dem nächsten Folgeantrag?



Die "beiden Ameisen" sind überrascht, wenn sie dann neben Schuldzuweisungen und Frsuration einmal auf einen Antragsteller treffen, der ahnt, dass sie am allerwenigsten an diesem Chaos schuldig sind, und sich fragt:

WARUM SPART MAN HIER DERART AN ARBEITSKRÄFTEN! AN JOBINTERRESSIERTEN KANN ES DOCH WOHL NICHT MANGELN!

MUß MAN SICH MIT DIESEM ZUSTAND ABFINDEN?

Es ist klar, dass im Anfang eine solche Situation vertretbar war, aber nun, nach fast einem Jahr müßte man doch einen Überblick haben, weiviel Personal zur Bewältigung der Antragsflut nötig ist.
Sollte es daran liegen, dass sich bisher zu wenige Betroffene beschwert haben, werde ich mein bestes tun, um genügende zu motivieren.


Wer ist der eigentlich verantwortliche für Personalentscheidungen in diesem Fall?



Mit freundlicher Hoffnung
ein Bundesbürger
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