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erstellt am: 12.06.2004 Thema: Reisekosten
Autor: Michael Cramer Hallo! Um die Reisekosten erstattet zu bekommen, muss ich ja dem zuständigen Studentenwerk meine Reisekosten nachweisen. (Vergleich von Alternativen, z.B. Ausdruck vom Reisebüro) Meine Frage: Muss ich die Tickets dann aufbewahren, um nachher auch belegen zu können, dass das dann auch tatsächlich beispielsweise 300 Euro gekostet hat? Gruß und vielen Dank für Ihre Hilfe ... |
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