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erstellt am: 16.02.2005 Thema: Anrechenbare Studienleistungen Voraussetzung?
Autor: Lars Hab gerade gelesen, dass zumindest ein Teil der Studienleistungen auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein muss damit Anspruch auf Bafög besteht. Bei meinen früheren Erkundigungen beim Studentenwerk oder telefonisch beim zuständigen Bafögamt wurde ich nie darauf hingewiesen. Man tat immer so, dass doch alles ganz einfach wäre und sogar alle Studiengebühren übernommen würden. Kann jemand sagen, ob das Bafögamt nachprüft, ob Scheine in Deutschland anerkannt werden? |
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