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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 09.04.2003
Thema: auslandsbafoeg nach foerderungsheochstdauer

Autor: lars strempel

hallo!
wie wird das mit dem auslandsbafoeg geregelt, wenn man, wie es bei mir der fall ist, direkt im anschluss an das 10. semester, die foerderungshoechstdauer fuer mein studium, ein erasmus-auslandsstudium antritt? leider
zeigt sich mein zustaendiges bafoegamt in diesem fall nicht sonderlich kooperativ.
es gruesst lars
von: T Rethage geantwortet am: 07.01.2004
auslandsbafoeg nach foerderungsheochstdauer
habe ein ähnliches Problem. Bei mir endete die Förderungshöchstdauer diesen Monat nach 2 Monaten meines 8 monatigen Auslandsaufenthalts. Keiner zeigt sich jetzt mehr zuständig. Ich weiss auch nicht was ich machen soll. TR
von: Andreas geantwortet am: 02.03.2004
gleiches Problem
Ich bekomme auch bis zum 8. Bafög und möchte im 9. ins Ausland gehen.

Ich habe gehört das in Ausnahmefällen dann auch noch Förderung gezahlt wird...

weiß jemand dazu mehr...

wäre sehr dringend und ich wäre sehr dankbar um eine antwort.
von: Benjamin geantwortet am: 23.03.2004
Problem liegt bei Sachbearbeiter
Hallo Alle!
Meine Freundin macht gerade den gleichen, überflüssigen Stress durch. Ihr Sachbearbeiter ist Klaus Wycislok in Köln. Auf Nachfrage in Berlin teilte man ihr mit, dass man mit dem Herrn schon so Erfahrungen hätte und sie auf "ihrem Recht beharren" soll. Wie das geht, müssen wir noch rausfinden. Wer war euer Sachbearbeiter?
von: Andreas geantwortet am: 15.04.2004
hab heute mit meine Sachbearbeiter gesprochen...
... also erstens war er total unfreundlich und meinte das ich nix mehr bekomme.

er meinte ich hätte das ganze in einem früheren semester beantragen müssen.

aber das macht doch gar keinen sinn... ich meine ob ich erst im neunten ins ausland gehe und dann eben auslandsbafög bekomme oder eben schon in einem früheren semester im ausland war und dann das neunte semester noch regulär bafög bekomme (die förderugshöchstdauer verlängert sich ja dann durch das auslandssemester um 1 semester) ist doch eigentlich schnurz piep egal...

Hat denn keiner hier einen Rat für mich und weiß wie da jetzt die Sachlage ist...

@Benjamin:
kannst du vieleicht nochmal posten wie ihr weiter verfahren sein???

ein verzweifelter
Andreas
von: Andreas geantwortet am: 18.04.2004
Hilfe.
Weiß denn wirklich niemand Rat????

Bitte.
von: Andreas geantwortet am: 22.04.2004
liest das hier überhaupt jemand??
Also, ein kommilitone von mir der das selbe problem hat hat bei der für ihn zuständigen Auslandsbafögstelle angerufen...

Die haben ihm eine ganz andere Antwort gegeben als die die ich noch vor ein paar Tagen erhalten hatte.

Zu ihm sagten sie, dass er auf jeden Fall ein begründungsschreiben mitbeilegen soll warum er nicht vorher ins ausland gehen konnte (bei mir ging das aus fh gründen nicht, da bis dahin kein austauschprogramm für meinen studiengang vorhanden war) und das mit dem auslandsamt abgestimmt werden muss...

also es besteht noch hoffnung...

Wo sind denn die ganzen vorherigen PosterInnen hin???
Erfahrungen / Hilfe von euch??
von: Benjamin geantwortet am: 27.04.2004
Verwaltungsvorschrift vs. Studienplanung
Also: eine neue Verwaltungsvorschrift zum Bafög besagt, dass die Subtraktion der Auslandssemester von der Förderhöchsdauer erst nach RÜCKKEHR erfolgen darf. Folge: alle, die nach dem 7.Sem. ins Ausland wollen, kriegen Probleme, weil die Förderdauer im Inland zunächst überschritten wird.
Zu dumm, dass man das nicht vorher gesagt kriegt...
Wir versuchen jetzt, die Inlandsförderdauer durch Anrechnen von Erziehungssemestern zu verlängern. Wer das nicht kann, ist wohl darauf angewiesen, eine Sonderregelung mit seinem Sachbearbeiter auszuhandeln.
Solange nicht jemand diese unfaire Verwaltungsvorschrift vor Gericht bringt, wird sich daran wohl nichts ändern.
Wenn sich genug Betroffene hier melden, könnte man die Sache zumindest erstmal an die Presse bringen.
Also: toi, toi, toi....
von: Andreas geantwortet am: 28.04.2004
Danke
vielen Dank für die Info Benjamin.

UNFAIR!! Das ist genau das richtige Wort für dieses Vorgehen.

Was genau sind denn eigentlich Erziehungssemester??

von: Benjamin geantwortet am: 29.04.2004
Erziehungssemester
Lt. Bafög-Gesetz, §15(3) kann die Erziehung eines eigenen Kindes während des Studiums dazu führen, dass die Förderhöchstdauer für die Eltern verlängert wird.
Schau mal auf:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/15.html

Dort finden sich auch noch die anderen Gründe, die man geltend machen kann, um die Förderhöchstdauer zu verlängern.
von: Andreas geantwortet am: 18.05.2004
Danke
Danke für die Antwort!
von: Wycislok geantwortet am: 11.10.2004
Sachbearbeiter
Wycislok? Oh ja. Bürokratischer, schleppender und verantwortungsloser geht es kaum. Ich bin mittlerweile reichlich (so ca. 8000€) verschuldet, obwohl ich seit Ewigkeiten alles Nötige eingereicht habe. Wenn der gute Mann zwar im Urlaub, krank, oder schlicht und einfach "nicht da" ist, dann wäre es ja noch aktzeptabel wenn wenigstens die Korrespondenz klappen würde - allerdings habe ich nur ein einziges Schreiben erhalten. Im März.
Ihr wollt keinen L, O, Q, R, U, V, W - Nachnamen haben und in England studieren, glaubt es mir.
von: Wycislok geantwortet am: 24.10.2004
..kleines Update
Ich habe vor zwei Wochen nochmals in den süßesten Tönen mit dem Herrn gesprochen und weiß nun, wo das Problem lag: Ich habe ihm einen Brief der Uni in England weitergeleitet, in dem stand, dass meine Studiengebühren "estimated" 4500 Pfund betragen werden. W. hat daraus dann geschlossen, dass ja noch gar nicht sicher sei, dass ich das wirklich bezahlen müsse und ohne mich zu unterrichten einfach mal nichts unternommen. Ich habe ihm eine weitere Bestätigung der Uni geschickt, dennoch ist nun immer noch nichts passiert. Ich wette, er hat nachträglich wieder noch was neues gefunden. Und sagts mir nicht. Bald werde ich mein Studium abbrechen müssen, ich habe kein Geld mehr.
von: Bengt geantwortet am: 10.02.2005
nochmal nachgehakt
hi!
habe ein aehnliches problem.
und zwar bin ich nach dem 8. fuer 2 semester ins ausland gegangen(regel 9). nun hab ich den bafoeg-bescheid bekommen, dass ich bafoeg nur noch bis maerz bekomme, weil ich dann ja meine regelstudienzeit ueberschreibt. semester laeuft aber bis juni/juli.
bin auch davon ausgegangen, dass die auslandssemester nicht berechnet werden, schliesslich bin ich doch an heimischer uni beurlaubt und somit doch eigentlich kein semester weiter...
wenn ich obige beitraege richtig interpretiere gibt es wohl auch keine chance fuer das 2.semester noch bafoeg zu bekommen, oder?
haette man auf sowas net vorher schon vom bafoeg-amt hingewiesen werden muessen(bei mir sw heidelberg)???
schliesslich sind die mieten hier in barcelona schonziemlich hoch und ich muss nun schauen,wie ich ueber die runden komme.
andere frage dazu: nach rueckkehr werden die beiden semester wieder agezogen? und ich bekomme noch ein semester inlandsbafög??
greetz
von: Juergen geantwortet am: 16.02.2005
genauso
@ Bengt:
Dein kompletter Beitrag koennte auch von mir geschrieben sein, meine Situation ist genau die gleiche wie deine. Bin auch in Barcelona (also gleiches Studiwerk und wahrscheinlich sogar gleicher Sachbearbeiter) und soll auch nur noch bis Maerz Kohle kriegen. Vieleicht sollten wir uns mal in Kontakt setzten wenn einer von uns was neues weiss oder was erreicht hat.
viel Erfolg allen anderen auch bei den nervigen Streitereien mit dem Bafoegamt
von: Toni geantwortet am: 02.03.2005
exactamente
Hallo Bengt und Jürgen!
Ich kann es kaum glauben, aber ich habe exakt das gleiche Problem wie ihr: nach dem 7. gegangen, krieg nur noch bis März Kohle und übrigens auch Barcelona (vielleicht liegts ja daran! ;) Schreibt mir doch mal an meine email creek80@gmx.de, dann können wir ja mal Erfahrungen und Vorgehensweisen austauschen, um vielleicht doch noch im 2.Semester AuslandsbaföG zu bekommen.
Adios
von: Mat geantwortet am: 18.03.2005
Alternativen
Hallo an alle.

Ich stehe auch vor der gleichen Problematik, da ich nach dem 10 Semester nach Kanada will. Ich werde versuchen, eine Unterschrift von einem Professor zu erhaschen, dass es nicht früher sinnvoll gewesen wäre, ins Ausland zu gehen und dass jetzt der beste Zeitpunkt dafür ist.
Falls es nicht klappen sollte gibt es noch eine Alternative, die für einige von Euch (Jürgen, Bengt) vielleicht auch nicht verkehrt wäre. Der Bildungskredit hat recht niedrige Zinsen (etwa 3%), man muss diesen erst 4 Jahre später zurückzahlen und man kriegt monatlich bis zu 300 € ausbezahlt. Ist zwar nicht die Welt, dafür ist man später nicht so krass verschuldet und es reicht für die Miete. Außerdem ist der begrenzt, man kann sich aber den Zeitraum zwischen drei Monaten und zwei Jahren aussuchen, in dem man Geld beziehen will.
Grüße, M@t
von: Kathrin geantwortet am: 30.04.2005
@Andreas
Hi Andreas!

Hab' die ganze Diskussion jetzt nicht so 100%-ig verfolgt, aber Du hast oben geschrieben: "die förderungshöchstdauer verlängert sich ja dann durch das auslandssemester um 1 semester" -und genau DAS ist eben NICHT der Fall! Vielleicht ist das Euer Problem?...

*Grüße, Kathrin*
von: sylwia geantwortet am: 12.05.2005
beschwerdestelle
inzwischen sitze ich auf einem schuldenberg von 3000 Euro, weil mann seit einem Jahr nicht entscheiden kann wer fuer meinen fall zutaendig ist. wenn sie nicht sowieso im urlaub sind oder krank oder oder oder.....gibt es eigentlich eine beschwerdestelle. ich bin es satt. hat ein rechtsweg sinn? hat jemand vielleicht informationen. ich stehe kurz vor dem ende meiner moeglichkeiten und
von: Simone geantwortet am: 27.05.2005
@Kathrin
Warum ist das was Andreas schreibt bzgl. "die förderungshöchstdauer verlängert sich ja dann durch das auslandssemester um 1 semester" nicht richtig? Wie ist dann dieser Absatz im Bafög-Gesetz bezüglich unberücksichtigte Ausbildungszeiten zu verstehen?
Hatte das gleiche Problem wie alle anderen und hatte gehofft, wenn ich wieder komme bekomme ich die Zeit wenigstens angerechnet und die Förederungshöchstdauer hochgesetzt, was ungemein wichtig ist in der Frage bezüglich Teilerlass bei Rückzahlung. Dass ich im ausland kein Geld bekommen habe war schon ärgerlich genug.
von: Vroni geantwortet am: 06.06.2005
Hilfe
hallo an alle,
also so wie ich sehe, gibt es einen Haufen Leute, die das gleiche Problem haben. Ich bin selbst im 8. Semester (Ende der Förderungshöchstdauer) und will im 9. Semester noch für ein Semester nach Spanien! Gibt es irgendwelche bestechenden Gründe, mit denen man die Förderungshöchstdauer verlängern kann? Warum wird einem das Auslandsemester, wenn man es z.B. im vierten Semester macht, nicht auf das Bafög angerechnet, im neunten aber wohl? Ist die Reihenfolge nicht schnupppe? Sollte ich das Ganze vergessen und mich lieber um einen Bildungskredit kümmern? Wie ihr seht: Fragen über Fragen!!! Ich hoffe, dass mir irgendjemand schnell helfen kann!
*Grüße, Vroni*
von: Mat geantwortet am: 06.06.2005
Re: Hilfe
Tja, die Regelung ist echt bescheuert, aber man hat nur dann Anspruch auf Auslandsbafög wenn man Anspruch auf Inlandsbafög hätte. Und das ist bei Dir (genauso wie bei mir) leider nicht mehr der Fall. Denn erst im Nachhinein wird die Zeit im Ausland abgezogen.
Viel kann man da wohl nicht machen, außer Du kannst vorweisen dass Du eine lange Zeit krank warst oder schwanger oder ähnliches.
Eine Möglichkeit wäre zu versuchen, Dir von einem Prof ein Schreiben zu holen dass es jetzt der beste Zeitpunkt ist, dass es früher nicht gut gewesen wäre und dass er für Dich um Unterstützung bittet. Dann müsstest Du einen Brief mit triftigem Grund schreiben und hoffen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist zwar nicht hoch, aber ein Versuch ist es vielleicht noch Wert.
Viel Glück!
von: bea geantwortet am: 01.10.2005
auslandsbafoeg
wieviel kurse muss ich denn belegen,damit mir nach dem semester im ausland noch im inland bafoeg gewaehrt wird - da ich ja leistungsnachweis bringen muss - aber im ausland nicht soviel belege wie zuhause
von: bea geantwortet am: 01.10.2005
auslandsbafoeg
wieviel kurse muss ich denn belegen,damit mir nach dem semester im ausland noch im inland bafoeg gewaehrt wird - da ich ja leistungsnachweis bringen muss - aber im ausland nicht soviel belege wie zuhause
von: Ben geantwortet am: 17.10.2005
Vielleicht Opfer der Regelung?
Ich habe heute den Bescheid vom BAföG-Amt für Italien aus Berlin bekommen. Ich bin bereits in Italien und habe daher eingeschränkte Handlungsmöglichkeit aber was ich lesen musste hat mich schon umgehauen. Bei mir ist der Fall wie folgt. Ich habe zum WS 01/02 angefangen Philosophie zu studieren dann hab ich nach zwei Semestern mit einem wichtigen Grund zu Jura gewechselt. Ich bin jetzt im fünften FS also die beste Zeit um im Ausland zu studieren. Leider hat mir das Amt einen Strich durch die Rechnung gemacht. gem. § 17 Abs. 3 BAföG werden die Semester vor dem Fachrichtungswechsel auf die Förderhöchstdauer angerechnet, da erst nachher die Auslandssemester angerechnet werden stehe ich jetzt vor dem Problem, das mein eines Semster in Rom nach BAföG gefördert wird und für das darauffolgende muss ich das Bankdarlehen beantragen...Falls das so sein sollte werde ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen und dagegen klagen. Vielleicht gibt es aber noch andere Möglichkeit, hat jemand Erfahrung damit?
von: Fatma geantwortet am: 13.12.2005
Darf man 2 mal Bafög beantragen????
Hallo!
Ich habe einmal für vier Monate in Madrid Auslandsbafög bekommen, darf ich einen Antrag auch ein zweites
Mal stellen? Ich wollte für ein jahr nach England.
von: Trine geantwortet am: 01.01.2006
Wie ist es ausgegangen?
Hallo und frohers neues Jahr!

Ich hab heute morgen (nach 10 monatiger Wartezeit) die Hiobsbotschaft erhalten, dass ich genau vor dem selben Problem stehe wie ihr.
Bin seit dem SS05 in Marseille und meine Förderungshöchstdauer ist seit dem WS05 zuende, weil die zwei Auslandssemester nicht automatisch abgezogen wurden, wie ich dachte. Hab auch vorher zwei Semester was anderes studiert.

Ich ärgere mich vor allem darüber, dass mein Sachbearbeiter, der ja an meinem Antrag ersehen konnte, dass ich davon ausging 12 Monate gefördert werden zu können, keinen Hinweis bekam, dass ich nach einem Auslandssemester keinen Anspruch mehr habe.

Jetzt meine Frage an Euch: wie ist es bei Euch ausgegangen? was habt ihr unternommen? Gibt es eine Möglichkeit, die Auslandssemester doch noch von der Förderungshöchstdauer abzuziehen.

Ich hoffe, Ihr hattet Erfolg und verratet mir Eure Taktik

Schönes neues Jahr!
Katharina

Ich werd jetzt erstmal wiederspruch einlegen und dann mal schaun.

PS. Zu Fatma:
Ich meine gelesen zu haben, dass man Auslandsbafög nur am Stück bekommen kann.
von: Benjamin geantwortet am: 02.01.2006
Hallo Katharina
Vielleicht sollten wir mal Kontakt aufnehmen. Ich versuche jedenfalls auch dagegen vorzugehen. Hast Du eine Email-Adresse?

Gruß Ben
von: Katharina geantwortet am: 02.01.2006
Falscher Alarm
Hallo Ben,

ich hab heute selber den Brief vom Bafögamt erhalten (mein Vater hatte eine Kopie schon ein paar Tage zuvor im Briefkasten)und war erleichert, als ich lass, dass meine Förderungshöchstdauer doch bis Sep.06 hochgesetzt wurde. Allerdings hätte ich wohl ab Oktober einen neuen Antrag stellen müssen.

hier aber meine mail: trinegatow@gmx.de

Gruss, Katharina
von: Katharina geantwortet am: 02.01.2006
doch kein falscher Alarm
Sorry, hab nicht zuende gelesen. Meine Förderungshöchstdauer geht zwar bis Sep.2006, aber seit Okt.05 habe ich nur noch Anrecht auf ein Bankdarlehen. Also wurden die Auslandssemester doch nicht eingerechnet.
von: No name geantwortet am: 25.01.2006
Kein A_Bafög nach Ende der FHD
Also für alle, es gibt kein Auslandsbafög nach Ende der Förderungshöchsdauer. Quelle Studentenwerk Frankfurt Herr Hassenteufel (01/2006).
Es sei denn man kann die Förderungshöchdauer wegen wichtigen gründen hochsetzen.
Leider dachte ich das ich wegem dem § 5a im 9 Semester ein ERASMUS Austausch machen kann mit Bafög.
von: Marlen geisler geantwortet am: 15.03.2006
Rueckkehr
hallo ich wuerde gerne wissen, was ich denn nach meinem Auskandsaufenthalt machen muss? Beispielsweise was muss ich nachweisen? Danke
von: Claudia geantwortet am: 25.07.2006
Herr Wycislok_Köln
Hallo!

Hat noch jemand so schlechte Erfahrungen mit diesem mehr als unfreundlichen Herrn gemacht? Ich bin dermaßen sauer und geladen, er macht einem das Leben so schwer, dass ich schreien möchte. Hat jemand eine Idee, wie man gegen solche Menschen vorgehen kann? ;-)
von: Monika geantwortet am: 02.11.2006
BAföG-Amt bewerten
hallo,
im November könnt Ihr das BAföG-Amt bewerten. Seht unter: www.studentenbarometer.de nach!
von: didier geantwortet am: 07.12.2006
also:
sehe ich das dann richitg, wenn meine regelstudienzeit 10 semester beträgt, das ich dann nach dem 8ten semester 1 jahr ins ausland kann und kein stress bekomme bis zum 12ten semester bafoeg zu bekommen? etwas anders ausgedrückt, mal angenommen einer nimmt das studium gechillt hin, hat nicht alles in der regelstudienzeit erledigt und kann dann ins ausland flüchten? und wo ist der haken? hört sich doch zu gut an um wahr zu sein
von: Lena geantwortet am: 05.07.2007
Ab wann wird das Auslandsbafög ausgezahlt ?
Hallo,

ich habe vor kurzem Auslandsbafög beantragt und muss noch ein paar Unterlagen nachreichen. Mein Studium beginnt Mitte September und ich brauche das Geld dann auch
wirklich. Wisst ihr, ab wann man das Geld dann auch überwiesen bekommt ? Laut meiner Unterlagen brauchen die noch ne Mietbescheinung die ich natürlich erst nachreichen kann, wenn ich schon im Ausland bin. Das Geld brauche ich aber vorher schon.
Wie war das bei euch ?
von: fienchen geantwortet am: 05.07.2007
Auslandsbafög nach FHD
Hallo, ich gehe für ein Jahr nach Wien, bin im 8. Semester, und habe gestern einen Brief bekommen, dass ich nur das Erste Semester im Ausland Bafoeg bekomme, das 2. nicht mehr, da in Deutschland die Höchstförderungsdauer von 9 Semestern überschritten wird....habt ihr noch Tips, wie man das Bafoefamt dazu bringen kann, die FHD um ein Semester hoch zu setzen?
LG
Fienchen
von: teresa geantwortet am: 10.07.2007
Antragsfristen und Bearbeitungsdauer
Hallo Lena, ich habe das gleiche Problem. Ich habe den Antrag erst 3 Monate vor Beginn(01.09.2007) meines Praktikums gestellt und muss alller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende des Jahres auf mein Geld warten. ich habe it nebenjobs ein bisschen vorgebeugt, aber eng wird es rotzdem. Du hast 3 Möglichkeiten 1.Die Studentische Darlehenskasse( wenn es sich um ein Praktium handelt, oder du dich mind. zwei Semester vor Abschluss deines Studiums befindest. Allerdings ist das auch wieder Rennerei und Papierkram.
2. Deine Wohnung so ewinbringend untervermieten, dass du dich von dem Geld mtfinanzieren kannst oder deine Eltern als privater Kreditgeber...
Manchmal reicht es ja schon, wenn man erst mal das Reisekostenstipendium hat, das Kindergeld, ev. ein Leonardo oder Erasmus-Stipendium und 1000 Euro für die ersten 3 Monate in petto. ( Was schon viel ist...)wenn deine Uni sowieso Erasmusgelder beantragt hat, rutschst du vielleicht nachträglich rein. Grundvoraussetzung ist, dass deine gewählte Auslandsuni auch an demProgramm teilnimmt. Viel Glück...
von: Daniel geantwortet am: 15.11.2007
gleiches Problem, unsinnig und unfair
hab das gleiche Problem, hab das in ein Forum geschrieben und auch Antwort erhalten. Hier der Link:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/msgcontent.asp?ID=42294&GroupID=1
Ist eigentlich klarer Fall fuer Klage.
Hat denn irgendeiner Erfahrung damit, ob ein Schreiben vom Prof lohnt, mit dem Inhalt, dass ein Auslandsaufenthalt vorher nicht sinnvoll waere?

Gruss, Daniel
von: kati geantwortet am: 04.02.2008
auslandsbafög auhc nach ablauf der regelstudienzeit?
hallo.
ich wollte nachfragen, ob man auch ein recht aufs auslandsbafög hat, wenn man schon die regelstudienzeit überschritten hat?
achso dazu muss ich sagen, dass ich eine behinderung habe. könnte dies beim bafögamt berücksichtigt werden?

danke;
KATI
von: Sonsche geantwortet am: 04.03.2008
Ab Sommer gibts auch nach FHD BAföG im Ausland??
Hallo!

Zwar sind viele Postings schon älter und denen wird das Folgende auch nicht sehr behilflich sein aber: ich habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass es ab August 2008 eine Neuregelung für das Auslandsbafög geben wird, in dem auch die Förderung nach Ablauf der FHD gewährleistet wird. Schaut es euch an und schreibt mit doch bitte bitte wie ihr das versteht, oder ob ihr das irgendwie bestätigen könnt!

http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?1,517931

Viele Grüße
von: Marie-Luise Theuerkauf geantwortet am: 29.07.2008
An alle die mit Herrn Klaus Wycislok Probleme haben/hatten
Hallo! Ich habe mir alle Beiträge des Forums über diesen Mann durchgelesen und ich schlage eine Sammelbeschwerde gegen ihn vor. Er ist sicherlich Beamter und kann nicht entlassen dafür aber versetzt werden, da ein so verantwortungsvoller Posten ihm einfach nicht zusteht. Ich werde jetzt meine Email Adresse hinterlassen und ich bitte alle, die auch nur indirekt mit ihm zu tun hatten, mir zu schreiben. Mein Nachname fängt mit T an und ich will die nächsten jahre in irland weiterstudieren, also: Bitte bitte meldet euch.
Hier meine Mail: mariebonjour@gmx.de
von: canan spengler geantwortet am: 31.07.2008
Ebenfalls größte Probleme mit BafögAmt in Aachen
Die sind zuständig für Irland, Türkei und Großbritannien...
ich hab zwar nicht den herrn wycislok, dafür aber den herrn gerd britscho und der hat mich heute mal so zur schnecke gemacht, das ich jetzt noch am heulen bin...
alle die auch die nase voll von diesen misshandlungen haben, bei mir melden, ich werde jetzt ebenfalls zum rechtsanwalt gehen...
meine email: canan.spengler@gmx.net
von: kerstin geantwortet am: 02.09.2008
1 Monat ohne BAföG wegen Studienjahr in Japan
Hallo @ all,
ich bin zwar die Mutter einer Studentin, hoffe aber trotzdem auf zahlreiche Infos.... meine tochter geht am 30.09. für ein jahr nach tokyo, ist beurlaubt, hat BAföG fürs Ausland beantrgat, alles soweit klar.... nun haben wir gestern mitbekommen, dass sie im September also JETZT kein BAföG bekommt, weil HD die Semester verschoben hat und das Auslandssemester erst im Oktober beginnt. Heisst also, im Inland würde das neue semester am 01.09.08 begonnen haben. Was können wir tun? Ich kratzt schon alles zusammen, um ihr ein Startkapital mit nach Japan zu geben, den Monat jetzt kann ich nicht auch noch überbrücken. Weiß jemand, wer hilft, woher sie in diesem speziellen Fall Geld bekommen kann-SCHNELL?
danke an alle!
Grüßle Kerstin
von: ria geantwortet am: 22.09.2008
Antrag auch waehrend des Studiums moeglich?
Hi,zusammen. Ich haette auch einiges zu erzaehlen ueber die zustaendigen Herren vom Bafoeg-amt in Aachen (Inkompetenz ist kein Wort um ihr Verhalten zu beschreiben),aber hab jetzt mal eine andere Sache die mir am Herzen liegt, hoffe IHR koennt mir da irgendwie helfen.

Ich werde in London mein MA machen(eigentlich schon ab neachster Woche)und habe bereits Monate zuvor versucht mich wegen Bafoeg zu kuemmern. Haette man mir zu diesem Zeitpunkt gesagt, das part-time students keine Foerderung bekommen (anscheinend schien es den Herren dort wenig zu interessieren was ich sage), dann haette ich auch auf full-time umgewaehlt. Aber aufgrund purer Naivitaet nehm ich mal an, hab ich das einfach so sacken lassen. Doch aufgrund meiner aktuellen finanziellen Situation ueberlege ich stark doch auf full-time umzuswitchen (hab noch keine Ahnung ob es geht). Wisst ihr ob man dann trotzdem noch Foerderung beantragen kann? Ich habe waehrend meines BA Studiums auch Bafoeg erhalten, hat das irgendeine Auswirkung? Ich persoenlich wuerde es tun, aber ich habe einfach zuviel Bedenken bei diesem inkompetenten Pack in Aachen. Wuerd mich freuen wenn ihr da eine oder mehrere Antworten parat haettet.

Thnx
von: hati geantwortet am: 03.11.2008
herr wycislok
hi hat jemand in diesem WS mit einem auslandssemester angefangen? mein sachbearbeiter ist ebenfalls herr wycislok und ich hab seit september kein geld gesehen!!!
hat jemand zufällig seine direkte durchwahlnummer???
von: hhhh geantwortet am: 20.11.2008
Herrr Wycislok als Sachbearbeiter
Also ich habe diesen Herrn auch als Sachbearbeiter und habe auch kein Geld seit September gesehen.
Ich weiß auch nicht genau wo man sich beschweren kann oder wer der Vorgesetze dieser Bafög Bearbeiter ist.
Ich weiß nur,dass ich für nächstes Jahr alles schon Monate vorher einreichen werde.
von: Anka geantwortet am: 05.01.2009
förderungsdauer
Olá! Hoff ich hab keinen Beitrag übersehen, in dem meine Frage schon beantwortet wurde. Ich habe eine wahrschienlich etwas verwirrend klingende Frage, versuch so genau wie möglich zu schreiben:
die regelstudienzeit meines studiums beträgt 8 semester, smoit habe ich anspruch auf 8 semster förderung. da ich jedoch ein semester schon für einen anderen studiengang eingeschrieben war, müsste sich die förderungsdauer auf 7 semster für mein jetziges studium reduzieren (soweit richtig?)...mittlerweile bin ich in diesem 7. semester, jetzt im kommenden ss komme ich ins 8. (in dem ich eigentlich keine förderung mehr kriegen dürfte). nun bin ich jedoch in diesem 7. semester ins ausland gegangen (nicht im studiengang vorgesehen). ich habe hierfür keine beurlaubung sondern lediglich eine freistellung von den studiengebühren beantragt, weil mir das zuständige bafögamt damals die auskunft gab, dass ich, wenn ich mich beurlauben ließe, meinen anspruch auf auslandsbafög verlieren könnte. somit laufen meine semester in meinem studienausweis offiziell weiter (sprich ich komme nun ins neunte semester bzw ins achte semester meines jetzigen studienganges). ich bin nun noch ein weiteres semester im ausland und frage mich, wie lang ich nun noch förderungswürdig bin! in meinem aktuellen bafögbescheid steht, dass ich bis august 2009 auslandsbafög beantragen kann/bekomme. werden mir diese zwei semester nun für das inlandsbafög angerechnet oder nicht? ich habe eine quelle, laut der für die es für die förderung im inland nur auf die semsterzahl ankommt, die in meinem studienausweis steht und eine quelle, die sagt, dass eine förderung im ausland grundsätzlich nicht angerechnet wird, sofern sie im studium nicht vorgesehen ist! hat hiermit jemand schon erfahrungen gemacht?
wär dankbar für antworten, tips oder links!!!
LG Anka
von: Marie geantwortet am: 05.01.2009
Probleme mit Sachbearbeiter
Hi!
hat irgendjemand, der fuer dieses Studienjahr Bafoeg beantragt hat, schon Geld bekommen? Ich warte immernoch! es ist bereits Januar, ich habe Anfang Oktober meine letzten Unterlagen eingereicht, nicht spaeter als letztes Jahr und es ist immernoch nichts da. Hat irgendjemand eine Antwort?
von: Wilson Enock geantwortet am: 06.09.2010
Darlehen
Ich grüße Sie,

Ich bereit, Ihren Kommentar und ich werde Sie gerne informieren, dass wir geben, wenn du noch in diesem Darlehen interessiert sind, Sie wünschen kontaktieren Sie uns auf rev.wilsonenockloancompany@gmail.com




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