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erstellt am: 27.10.2007 Thema: Neue Regelung des Auslandsförderunggesetzes
Autor: Gero Hi unter diesem link könnt ihr über die neue regelung des Auslandsbafögs erfahren. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/30/0,3672,7112158,00.html Wie es dort schon sagt, muss man nicht mehr das erste Jahr des Studienganges in Deutschland studieren, sondern kann sofort ins Ausland zischen und Bafög beziehen. Ich bin jetzt im dritten Ausbildungsjahr in Schottland (GB) und frage mich ob ich das jetzt noch beantragen kann und ob ich vielleicht sogar Auslandsbafög nachträglich für meine ersten zwei Jahre in GB erhalten kann. Wenn ihr etwas wisst bitte helf mir weiter! Danke |
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