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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 12.01.2005
Thema: Weiterfoerderung nach Rueckkehr

Autor: Carmen

Hallo,

befinde mich zur Zeit im Ausland und habe jetzt endlich meine Bewilligung bekommen, bis Juni 2005. Wie sieht das denn mit der Weiterfoerderung im Inland aus? Heisst das erst wieder Bafog ab Oktober 2005, weil ich ja erst dann wieder Anspruch auf Inlandsbafoeg haben werde?
Ich waere ueber eine Anwort wirklich gluecklich.

Dankeschoen

Liebe Gruesse
Carmen
von: tina geantwortet am: 23.03.2005
Aw: Weiterfoerderung nach Rueckkehr
du hast gute chancen auf weiterförderung.
das vgh kassel hat am 28/12/88 entschieden:

"Kann ein Hochschulabsolvent, der die einkommensmäßigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfüllt und der einen nach § 5 Abs. 2 BAföG förderungsfähigen Teil seiner Ausbildung im Ausland verbringt, keine kontinuierliche organisationsrechtliche Zugehörigkeit zu einer Hochschule erreichen, weil die Ausbildungsabschnitte an der ausländischen Hochschule mit der Semestereinteilung an inländischen Hochschulen nicht übereinstimmen, so ist die Ausbildungsförderung auch für die Zeit zwischen dem Ende des ausländischen Ausbildungsabschnitts und der Wiederaufnahme des inländischen Hochschulstudiums zu gewähren."
von: tina geantwortet am: 24.03.2005
schau doch mal auf die bafög-seite
hab ich grad gefunden:

http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap04_05.php
von: yasmin geantwortet am: 18.07.2006
folgendes hört sich jedoch nicht so gut an:
(2a) Besucht ein Auszubildender zwischen dem Ende einer Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm längstens für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Die beiden Kalendermonate sind in den folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen.

Hat jemand noch eine idee? bei mir sieht es auch so aus, als ob ich kein inlandsbafög für januar bekomme, da durch die semester in den USA und die Verschiebung mit denen hier in good old germany jetzt so eine lücke zwischen dem auslandssemester und dem Sommersemester hier in Deutschland klafft...

zu lesen auf der BAfög Website...

http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap04_05.php



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