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erstellt am: 06.09.2010 Thema: Widerspruch nicht beim Bafög Amt Köln möglich??????
Autor: Maria Ich würde gerne wissen, welches Recht beim Bafög Amt Köln angewandt wird: Landes- oder Bundesrecht! Immerhin gehört das Thema Bafög ins Thema Bildung, was dem Staat unterliegt und somit sollten Probleme mit dem Bafög übers Bundesrecht geklärt werden. Also, folgendes: meine Freundin würde gerne in Wiederspruch gehen, weil mit ihrem Auslandsbafög Antrag was nicht stimmt. Der Bearbeiter in Köln sagt aber, dass sie hier nach Landesrecht entscheiden und in NRW das Widerrufsrecht abgeschafft wurde - somit kann sie also nichts machen! Was wisst ihr dazu?! Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einfach so sagen können, wir agieren nach Landesrecht - Bafög ist doch Sache des Staates! Bitte, bitte, helft uns - ihr wisst wie wichtig Bafög Geld für Studenten ist!! |
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