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Hauptthema: Verständnisprobleme

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erstellt am: 04.10.2010
Thema: Zustaendige Behoerde/Sachbearbeiter nicht erreichbar

Autor: Mohamed

Hallo.

mein Problem ist folgendes, ich studiere mittlerweile im 3. Fachsemester in Grossbritannien und habe die vorherigen Fachsemester ebenfalls (mit Bafoeg foerderung) hier studiert. Letztes Jahr kam mein Bafoeg Bescheid sehr spaet an, im Februar hatte ich mein Geld erst erhalten und da mein Studium ende September anfing war ich massiv ueberschuldet zu horrenden Zinsen. Letztes Jahr hatte ich jedoch den Antrag erst im Juli eingereicht, weil ich die Unterlagen so vollstaendig wie moeglich haben wollte, bevor ich den Antrag einreichte.

Dieses Jahr habe ich darauf geachtet, dass ich rechtzeitig meinen Antrag einreiche um wenigestens nach Paragraph 50 Abs. 4 BAfoeG weitergefoerdert zu werden. Vor meinem Antrag habe ich der Bezirksregierung Koeln eine email geschrieben und gefragt, welche Unterlagen ich alles einreichen sollte, damit mein Antrag im wesentlichen Vollstaendig waere (dies ist die Voraussetzung fuer Paragraph 50 Abs. 4 laut dem Amt). Als Antwort kam, das ich auf der Seite www.das-neue-bafoeg.de alle benoetigten Formulare erhalte und diese einreichen sollte, falls noch Unterlagen fehlen sollten, wollte er mich darueber informieren. Auf dieser Seite habe ich dann deren Antragsformular, fuer ein Studium im Ausland, verwendet und alle dort eingeblendeten Formulare ausgefuellt. Und alle verfuegbaren Unterlagen soweit eingereicht. Mein Antrag kam am 30.06. bei der Behoerde an und da mein vorheriger Bescheid noch bis zum 31.08. ging, dachte ich, dass ich die Frist von 2 Monaten eingehalten habe. Mitte August kam dann ein Brief von dem Amt, den ich aber erst anfang September erhalten habe, weil der Brief an die Adresse meiner Eltern in Deutschland geschickt wurde. Als keine Weiterfoerderung stattfand war ich ueberrascht. Als ich dann endlich den Brief erhielt, sah ich, dass noch nach weiteren Dokumenten und Formularen gefragt wurde. Ausser von meinem Mietvertrag (den sie bereits vom letzten Antrag hatten, da ich immernoch bei meiner alten Adresse wohne und der Mietvertrag nicht vor Oktober verlaengert wuerde) konnte ich alle weiteren Unterlagen zum Juni garnicht einreichen. Anfang Juni haben wir noch Pruefungen geschrieben und die Resultate kamen erst anfang Juli an. Die geforderten weiteren Formulare, waren bei dem Antragsassistenten der BAfoeG Seite garnicht angegeben wurden.

Ich habe unmittelbar daraufhin bei der Bezierksregierung Koeln angerufen und nach Herrn Bauer gefragt, die Frau am Telefon wollte mich aber nicht weiterleiten und ich sollte ihr meinen Sachverhalt schildern. Sie schien den Paragraphen 50 Abs. 4 garnicht zu kennen und ich musste ihr zeigen wo, auf der Rechtsbelehrung meines alten Bescheid, es draufstand. Als Antwort kam jedoch, dass der Antrag halt nicht vollstaendig gewesen war und ich einfach die geforderten Unterlagen einreichen sollte. Dies Tat ich dann unmittelbar und die Unterlagen habe ich anfang September per Post eingereicht und nochmals teuer per Fax vorab geschickt, da die Frau meinte, dies beschleunige den Antrag. Ebenfalls habe ich daraufhin den Herrn Bauer mehrmals versucht per Email oder Telefon zu erreichen, ohne erfolg. Ich habe ihn per email gebeten mir zu sagen ob nun alle meine Unterlagen vollstaendig waeren, damit ich weitere Unterlagen ggf. nachreichen kann um den Prozess zu beschleunigen und den Grund weshalb ich nicht weiter gefoerdert wurde. Er schreibt jedoch garnicht erst zurueck und bei der Bezirksregierung heisst es immer entweder "Der Herr Bauer geht nicht an sein Telefon, versuchen sie es einen anderen Mal" oder "Er ist nicht im Haus", dabei ist es ohnehin schwer bei der Bezirksregierung Koeln durchzukommen. Da ich weiss, und auch mehrmals von der Bezirksregierung darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Antrag 6 Monate Bearbeitungszeit brauchen kann, habe ich mittlerweile die Befuerchtung, dass sich das Debakel vom letzten Jahr wiederholen koennte und ich wieder zu den bereits bestehenden Schulden weitere aufnehmen muss, falls ich ueberhaupt etwas bekomme, mein Dispo ist bereits ausgeschoepft und ist momentan sogar ueberzogen.

Meine Frage ist, haette ich Anspruch auf Weiterfoerderung unter dem Vorbehalt der Rueckfoerderung nach Paragraph 50 Abs. 4 BAfoeG und was kann ich machen um diesen zu bekommen oder den erhalt meines neuen Bescheides zu beschleunigen.

Danke vorab fuer euere Beitraege.



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